AGB - Fahrradvermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Radler-Scheune in Bereich der gewerblichen Vermietung von Freizeitgegenständen

(nachfolgend Mietgegenstand genannt)

Anwendungsbereich:

Nachstehende AGB werden in der jetzt gültigen Fassung in den Mietvertrag einbezogen.

  1. Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand in einem verkehrstechnisch und optisch ordnungsgemäßen Zustand. Ausgenommen sind Mietgegenstände, die nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Er führt erforderliche Anpassungen, wie z.B. die Einstellung der Sattelhöhe, selbst durch.
  2. Wird während der Mietzeit ein Mangel festgestellt, bzw. eine Reparatur zur Erhaltung der Verkehrssicherheit notwendig, so hat der Vermieter diese unverzüglich vorzunehmen, oder aber dem Mieter ein Ersatz zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln. Für Schäden am Mietgegenstand, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen, wie z.B. fahren mit zu geringem Luftdruck in den Reifen, fahren über Bordsteinkanten, abgebrochene bzw. beschädigte Anbauteile, Lackschäden usw., oder überlasten des Mietgegenstandes, sowie für Diebstahl haftet der Mieter.
  4. Es ist dem Mieter nicht gestattet, eigenmächtig Einstellungen, wie z.B. der Lenkereinstellung am Mietgegenstand vorzunehmen. Es ist ebenfalls nicht gestattet Anbauten, wie z.B. Kindersitze oder Gepäck- bzw. Hundekörbe, selbst anzubringen. Bitte wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Mitarbeiter, er wird Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten helfen.
  5. Die Nutzung der Mietgegenstände geschieht auf eigene Gefahr. Ansprüche gleich welcher Art gegenüber dem Vermieter können nicht geltend gemacht werden. Bei einem Unfall informiert der Mieter den Vermieter unverzüglich, spätestens bei Rückgabe des Mietgegenstandes über alle Einzelheiten. Der Unfallbericht muss insbesondere die Namen und Anschriften eventueller Beteiligten und etwaigen Zeugen, ggf. eine Skizze sowie die amtlichen Kennzeichen eventuell beteiligter Fahrzeuge enthalten. Können nach einem Unfall die erforderlichen Feststellungen nicht selbst aufgenommen werden oder liegt ein Personenschaden vor, ist der Unfall unverzüglich von der Polizei aufnehmen zulassen.
  6. Treten bei der Nutzung des gemieteten Gegenstandes Mängel auf, so ist der Mieter verpflichtet, dieses bei der Rückgabe des Mietgegenstandes dem Vermieter mitzuteilen, auch wenn der Schaden inzwischen behoben worden ist. Dem Mieter entstehen dadurch keine Kosten, wenn der Schaden nicht nach Ziff. 3 entstanden ist. Wird durch einen Folgemieter ein Schaden vor der erneuten Benutzung festgestellt, der offensichtlich nach Ziff. 3 dieser AGB entstanden und dem Vormieter zu zuordnen ist, behält sich der Vermieter vor, dem Verursacher rückwirkend die Reparatur in Rechnung zu stellen.
  7. Bei Pannen, bei denen sich der Mieter nicht mehr selbst helfen kann, steht zu den Öffnungszeiten der Radler-Scheune-Bereich Fahrrad unter der Rufnummer 035603 – 13361 eine Pannenhilfe zur Verfügung. Andere Betriebsstätten darf der Mieter zur Pannenbeseitigung nur mit Einwilligung des Vermieters beauftragen. Dieser Service bleibt kostenpflichtig, wenn der Schaden nicht auf Verschulden des Vermieters zurück zuführen ist.
  8. Wird der Mietgegenstand in einem übermäßig stark verschmutzten Zustand zurückgebracht, kann vom Vermieter für die zusätzliche Reinigung eine Gebühr von mindestens 5,00€ verlangt werden.
  9. Der Mietpreis ist bei der Übernahme der Mietgegenstände für die vorher vom Mieter festgelegte Mietzeit im Ganzen fällig. Andere Zahlungsvarianten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Erstattung des Mietpreises. Es kann vom Vermieter zur Abdeckung von Schäden und Diebstahl eine Kaution verlangt werden. Es gelten immer die zum Zeitpunkt aktuelle Preislisten.
  10. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, wenn der Mietgegenstand gestohlen oder beschädigt abgegeben wird. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Mietausfall und Wertminderung. Für Ersatzansprüche des Vermieters wegen Verlust, Veränderung und Verschlechterung des Mietgegenstandes gilt die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten, vom Zeitpunkt des Vertragsendes an gerechnet, gemäß §§558,225 BGB, soweit nicht der Mieter eine Veränderung des Mietgegenstandes nach Ziffer 6 Satz 3   verschwiegen hat.
  11. Wir von einer verbindlichen Bestellung zurückgetreten, so können vom Vermieter folgende Gebühren erhoben werden:

Rücktritt bis 14 Tage vor dem Miettermin:                           keine Forderung

Rücktritt 14 Tage bis 48 Stunden vor dem Miettermin:        20% des Mietbetrages

Rücktritt 48h bis 24h vor dem Miettermin:                           50% des Mietbetrages

Rücktritt ab 24h vor dem Miettermin:                                   90% des Mietbetrages

  1. Mit meiner Unterschrift auf dem Mietvertrag erkenne ich diese Bedingungen an.

 

  1. Der Gerichtsstand ist Cottbus.

 

Burg den 01.07.2018

 

Ulrich F. aus Halstenbek
schrieb am 10.09.2023:
Sehr nettes aufmerksames und hilfsbereites Personal,kann man gerne weiter empfehlen.
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